Vergleich und Fragen — wo die Grundsicherung im Alter steht
Die Grundsicherung im Alter ist eine von mehreren Leistungen, die bei knappem Einkommen helfen. Wer die Unterschiede kennt, stellt den Antrag bei der richtigen Stelle und verpasst keine vorrangige Leistung. Die folgende Übersicht ordnet die Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII gegenüber den wichtigsten Nachbarleistungen ein.
Danach beantwortet diese Seite die Fragen, die in der Beratung am häufigsten gestellt werden — von der Angst vor dem Hausverkauf bis zur Frage, ob die Leistung ein Darlehen ist.

Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wohngeld und Grundrente
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch — seit dem 1. Juli 2026 der Nachfolger des Bürgergeldes — ist für erwerbsfähige Menschen unterhalb der Regelaltersgrenze zuständig. Dort gelten andere Regeln: Das Jobcenter prüft die Erwerbsfähigkeit, es gibt Mitwirkungspflichten bei der Arbeitsuche, und die Freibeträge für Erwerbseinkommen sind anders gestaffelt. Wer die Regelaltersgrenze erreicht oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wechselt vom Zweiten ins Zwölfte Buch — vom Jobcenter zum Sozialamt.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit knappem, aber ausreichendem Einkommen. Wer Grundsicherung bezieht, erhält für denselben Haushalt in der Regel kein Wohngeld zusätzlich — die Wohnkosten sind bereits in der Grundsicherung enthalten. Wer knapp über der Grundsicherungsgrenze liegt und deshalb keine Grundsicherung erhält, sollte dagegen Wohngeld prüfen: Es kann die Lücke bei der Miete schließen, ohne dass die übrigen Grundsicherungsregeln greifen.
Die Grundrente ist kein Ersatz für die Grundsicherung, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten und geringem Einkommen. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch geprüft und gezahlt. Wichtig ist der Zusammenhang: Die gleichen 33 Jahre begründen auch den Rentenfreibetrag in der Grundsicherung. Wer eine Grundrente erhält, kann zusätzlich Grundsicherung bekommen, wenn der Bedarf weiterhin nicht gedeckt ist.

Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII hilft Menschen, die weder die Regelaltersgrenze erreicht haben noch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und auch nicht erwerbsfähig im Sinne des Zweiten Buches sind — etwa bei vorübergehender Erwerbsminderung. Die Berechnung ähnelt der Grundsicherung, aber die Leistung ist nicht auf Dauer angelegt und der Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern folgt anderen Regeln: Die 100.000-Euro-Grenze des § 94 Absatz 1a gilt nur für das Vierte Kapitel.
Die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel springt ein, wenn die Pflegeversicherung und das eigene Einkommen die Pflegekosten nicht decken — etwa im Pflegeheim. Sie kann neben der Grundsicherung im Alter bezogen werden: Die Grundsicherung deckt den Lebensunterhalt, die Hilfe zur Pflege die pflegebedingten Kosten. Beide Leistungen beantragt man beim Sozialamt, oft in einem gemeinsamen Verfahren.

Häufige Fragen
Muss ich mein Haus verkaufen? Nein, wenn es angemessen und selbst bewohnt ist. Es zählt zum Schonvermögen. Nur ein unangemessen großes oder nicht selbst genutztes Grundstück muss grundsätzlich verwertet werden.
Ist die Grundsicherung ein Darlehen? Nein. Sie ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden — auch nicht von den Erben. Zurückgezahlt werden nur Beträge, die zu Unrecht oder zu viel gezahlt wurden, etwa wegen einer nicht gemeldeten Rentenerhöhung.
Müssen meine Kinder zahlen? Nur, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Darunter scheidet ein Rückgriff aus, und das Amt vermutet ohne gegenteilige Anhaltspunkte, dass die Grenze nicht überschritten wird.
Wie lange dauert die Bearbeitung? Das hängt von der Kommune und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, denn die Leistung beginnt in der Regel erst mit dem Antragsmonat.
Kann ich neben der Grundsicherung arbeiten? Ja. Erwerbseinkommen wird angerechnet, aber mit Absetzungen — ein kleiner Hinzuverdienst mindert die Leistung nicht um den vollen Betrag. Melden Sie jede Beschäftigung sofort dem Amt.
Was passiert, wenn ich ins Pflegeheim ziehe? Der Bedarf wird neu berechnet: An die Stelle des vollen Regelbedarfs tritt der Barbetrag von 152,01 Euro, und die Heimkosten werden nach den Regeln des SGB XII berücksichtigt. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Hilfe zur Pflege, falls die Kosten den Bedarf übersteigen.