Grundsicherung im Alter Verstehen
Grundsicherung nach SGB XII, in klarem Deutsch

Antrag stellen — so kommen Sie zur Leistung

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Beratung durch das zuständige Sozialamt oder Grundsicherungsamt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein das zuständige Amt im Einzelfall anhand der Gesetze und Ihres Bescheids. Beträge und Regeln ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand beim Amt, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.

Die Grundsicherung im Alter wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist das Sozialamt oder Grundsicherungsamt der Stadt, der kreisfreien Stadt oder des Landkreises, in dem Sie wohnen. In vielen Kommunen heißt die Stelle ausdrücklich Grundsicherungsamt; in kleineren Gemeinden nimmt das Sozialamt des Landkreises den Antrag entgegen. Fragen Sie im Rathaus oder Bürgerbüro nach der richtigen Stelle — dort nennt man Ihnen auch die Sprechzeiten.

Der Antrag kann schriftlich gestellt werden, meist auf einem Formular der Kommune. Ein formloses Schreiben mit den wichtigsten Angaben genügt, um den Antrag wirksam zu stellen; die Formulare können dann nachgereicht werden. Wichtig ist das Datum des Antragseingangs, denn die Leistung beginnt in der Regel mit dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingeht.

Roter Briefkasten
Roter Briefkasten Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Diese Unterlagen sollten Sie bereitlegen

Legen Sie dem Antrag bei: Ihren Personalausweis, den aktuellen Rentenbescheid und Nachweise über weitere Einkünfte, Kontoauszüge der letzten Monate, den Mietvertrag und die letzte Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Vermögen wie Sparbücher oder Lebensversicherungen, den Schwerbehindertenausweis bei Merkzeichen G und gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen für Mehrbedarfe. Fehlt ein Nachweis, stellen Sie den Antrag trotzdem und reichen Sie das Dokument nach — das Eingangsdatum bleibt entscheidend.

Das Amt kann weitere Auskünfte verlangen und muss Ihnen mitteilen, was noch fehlt. Kommen Sie den Nachfragen zügig nach: Verzögerungen durch fehlende Unterlagen verlängern die Bearbeitung, ohne dass der Anspruch verloren geht. Wenn die Bearbeitung sehr lange dauert, fragen Sie schriftlich nach dem Stand und bitten Sie um eine vorläufige Entscheidung, wenn die Bedürftigkeit offensichtlich ist.

Schreiben in einem Notizbuch
Schreiben in einem Notizbuch Foto: Wikimedia Commons, CC BY 2.0.

Bewilligung, Mitwirkung und Änderungen

Die Leistung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Vor Ablauf müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen — das Amt erinnert nicht immer daran. Notieren Sie sich das Ende des Bewilligungszeitraums direkt aus dem Bescheid. Mehr dazu steht auf der Seite zur Auszahlung und Weiterbewilligung.

Während des Bezugs gelten Mitwirkungspflichten nach dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch: Sie müssen alle Tatsachen mitteilen, die für die Leistung erheblich sind — eine höhere Rente, ein Umzug, ein Krankenhausaufenthalt, eine Erbschaft oder eine Änderung der Wohnkosten. Kommen Sie dem nicht nach, kann das Amt die Leistung bis zur Klärung versagen oder entziehen. Melden Sie Änderungen sofort und schriftlich, und bewahren Sie eine Kopie der Meldung auf.

Lesesaal einer Universitätsbibliothek
Lesesaal einer Universitätsbibliothek Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Beratung und Hilfe beim Antrag

Niemand muss den Antrag allein ausfüllen. Kostenlose Hilfe gibt es bei den Sozialverbänden, bei Seniorenberatungsstellen der Kommunen, bei der Deutschen Rentenversicherung für Fragen zur Rente und bei vielen Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden. Auch das Amt selbst muss Sie beraten und auf mögliche Ansprüche hinweisen.

Wenn Sie den Antrag wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht selbst stellen können, kann eine bevollmächtigte Person oder ein Betreuer den Antrag für Sie stellen. Eine Vollmacht genügt in der Regel; das Amt darf keine überzogenen Nachweise verlangen. Lassen Sie sich nicht von Formularen abschrecken — ein unvollständiger Antrag ist besser als gar keiner.

Alle Leitfäden im Überblick

Wer hat Anspruch?RegelbedarfWohnen und HeizungMehrbedarfeEinkommen und FreibeträgeVermögenAntrag stellenAuszahlung und WeiterbewilligungKinder und UnterhaltVergleich und Fragen