Kinder und Unterhalt — die 100.000-Euro-Grenze
Die größte Sorge vieler Antragsteller ist unbegründet: Die Grundsicherung im Alter führt in den allermeisten Fällen nicht dazu, dass die Kinder zahlen müssen. Nach § 94 Absatz 1a SGB XII wird auf das Einkommen der Kinder — und ebenso der Eltern volljähriger Leistungsberechtigter — erst zurückgegriffen, wenn deren gesamtes Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Solange keine Anhaltspunkte für ein höheres Einkommen vorliegen, vermutet das Gesetz, dass die Grenze nicht überschritten wird.
Das bedeutet praktisch: Das Amt darf nicht routinemäßig die Einkommensverhältnisse aller Kinder durchleuchten. Es darf erst dann nachfragen, wenn konkrete Hinweise auf ein sehr hohes Einkommen bestehen. Ein Antrag auf Grundsicherung löst also keine automatische Prüfung der Kinder aus.

Was die Grenze genau bedeutet
Die 100.000 Euro beziehen sich auf das gesamte Bruttojahreseinkommen des jeweiligen Kindes, also auf alle Einkünfte vor Steuern und Abgaben. Liegt das Einkommen darunter, scheidet ein Unterhaltsrückgriff aus — unabhängig davon, wie hoch die Grundsicherung ist. Liegt es darüber, prüft das Amt, ob und in welcher Höhe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Unterhaltsanspruch besteht. Auch dann wird nicht das gesamte Einkommen herangezogen, sondern nur ein nach Unterhaltsrecht angemessener Teil.
Die gleiche Grenze gilt für die Eltern eines voll erwerbsgeminderten erwachsenen Kindes: Auch sie werden erst ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen herangezogen. Für Ehe- und Lebenspartner gilt die Grenze nicht — sie gehören zur Einsatzgemeinschaft und ihr Einkommen wird vollständig geprüft. Das ist ein wichtiger Unterschied: Partner haften anders als Kinder.

Was das Amt fragen darf — und was nicht
Das Amt darf Sie nach den Namen und Anschriften Ihrer Kinder fragen, um überhaupt beurteilen zu können, ob Anhaltspunkte für ein hohes Einkommen bestehen. Es darf aber keine umfassenden Einkommensnachweise der Kinder verlangen, solange solche Anhaltspunkte fehlen. Wenn das Amt dennoch Nachweise fordert, fragen Sie schriftlich nach dem konkreten Anhaltspunkt und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
Ihre Kinder müssen keine Angaben über ihr Vermögen machen, solange die Einkommensgrenze nicht überschritten ist. Und selbst wenn sie überschritten ist, bleibt ihr eigenes Vermögen grundsätzlich außen vor — geprüft wird dann der Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht, nicht das gesamte Vermögen der Kinder.

Darum lohnt sich der Antrag trotzdem
Viele ältere Menschen verzichten aus Rücksicht auf ihre Kinder auf Geld, das ihnen zusteht. Das ist verständlich, aber unnötig: Unterhalb der 100.000-Euro-Grenze zahlen die Kinder nichts, und die Grundsicherung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss — auch nicht von den Erben. Die Leistung schützt damit gerade die Familie: Sie verhindert, dass Kinder aus eigenem Antrieb einspringen müssen, weil die Rente der Eltern nicht reicht.
Sprechen Sie offen mit Ihren Kindern über den Antrag. Die meisten Kinder sind erleichtert, wenn die Versorgung der Eltern gesichert ist, statt selbst monatlich zuzahlen zu müssen. Und wenn ein Kind tatsächlich sehr gut verdient, klärt das Amt den Unterhalt nach klaren Regeln — eine Überraschung oder eine rückwirkende Forderung ohne Prüfung gibt es nicht.